ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden und nicht für Verträge, die bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder einer App.
III. Leistungsbeschreibungen
- Das Startpaket dient der Erfassung der Mitgliedsdaten, Eintragung der Zugangsberechtigung und Einrichtung des Zahlungsverkehrs. Das Mitglied erhält zudem die Check In Karte, welche mit den Kundendaten und den Zutrittsberechtigungen programmiert wird. Weiter umfasst sind in den Paketen 24/7 Gym Basic, Premium und Premium+eine Körperstatusfeststellung (Bia und Mobee), sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Wählt das Mitglied ausschließlich das Group Fitness Basic findet anstatt der der Einweisung in die Trainingsgeräte und die Erstellung eines Trainingsplans, eine Kursberatung und Einweisung in den Kursplan statt.
- Die Auswahl 24/7 Gym | Basic umfasst die Leistungen GYM TRAINING, OUTDOORGYM und die GETRÄNKEFLATRATE. Das Gym Training berechtigt den Kunden zur Mitbenutzung sämtlicher Kraft-, Cardio- und Beweglichkeitstrainingsgeräte. Innerhalb der ausgehängten und veränderlichen Betreuungszeiten steht dem Kunden Personal für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich jeweils nach 26 Wochen einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderung neu einweisen und beraten zu lassen. Die Leistung Outdoorgym berechtigt zur Nutzung des Outdoorgyms innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten. Die Getränkeflatrate berechtigt zum Verzehr von einem Wasser- und Mineralgetränk innerhalb von 24 Stunden aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist von der Getränkeflatrategenauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Thekenbereich gesondert angebotenen Getränke.
- Die Auswahl Group Fitness | Basic umfasst die Leistungen GROUP FITNESSKURSE und einer GETRÄNKEFLATRATE. Die Leistung Group Fitnesskurse berechtigt den Kunden zur Teilnahme an den vom Studio FT BOX angebotenen Fitnesskursen. Die Getränkeflatrate berechtigt zum Verzehr von einem Wasser- und Mineralgetränk innerhalb von 24 Stunden aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist von der Getränkeflatrate genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Thekenbereich gesondert angebotenen Getränke.
- Die Auswahl 24/7 Gym + Group Fitness | Premium umfasst die Leistungen GYM TRAINING, OUTDOORGYM, GROUP FITNESSKURSE und die GETRÄNKEFLATRATE. Die Leistungsbeschreibung ist unter den Punkten III. 2) und 3) ausgeführt.
- Die Auswahl 24/7 Gym Premium+ umfasst die Leistungen GYM TRAINING, OUTDOORGYM, GROUP FITNESSKURSE, die GETRÄNKEFLATRATE und die Zusatzleistung WELLNESS. Die Leistungsbeschreibung ist unter den Punkten III. 2), 3) und 5) ausgeführt.
- Hat das Mitglied die Leistung WELLNESS ausgewählt, so ist es berechtigt die Sauna, den Ruhebereich und die Infrarotkabine zu nutzen.
IV. Fälligkeiten / Verzug
- Das einmalig zu zahlende Startpaket wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
- Der auf Vorderseite angegebene wöchentliche Gesamtbetrag, zusammengesetzt aus Grundbeitrag und Zusatzleistung, wird jeweils montags einer jeden Woche im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden Montag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen wird der erste wöchentliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
- Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 9 Wochenbeträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
- Bei Verlust der Mitgliedskarte wird eine Zahlung in Höhe von 10,00 € für die Ausgabe und Einrichtung einer neuen Mitgliedskarte fällig.
- Nach Ablauf der oben ausgewählten Grundlaufzeit wird der wöchentliche Mitgliedsbeitrag einmalig um 1,25 € erhöht.
V. Reduzierungen
- Der wöchentliche Basis-Beitrag reduziert sich für Schüler, Studenten und Auszubildende um 2,50€. Für den Nachweis ist ein Schülerausweis, Studentenausweis oder Ausbildungsnachweise jährlich vorzulegen. Fällt der Status weg oder wird ein geeigneter Nachweis nicht innerhalb der Frist eingereicht, wird der reguläre Beitrag zur Zahlung fällig.
- Der wöchentliche Basis-Beitrag reduziert sich für REHA+ Patienten um 2,50€. Für den Nachweis ist ein gültiges Rehasport Rezept vorzulegen. Fällt der Status weg oder wird ein geeignetes Rezept nicht vorgelegt oder eine Verlängerung nicht eingereicht wird, so wird der reguläre Beitrag zur Zahlung fällig.
- Der wöchentliche Basis-Beitrag reduziert sich für Patienten der Psychosomatischen Klinik Dießen um 3,50€. Für den Nachweis ist Dokument der Klinik Dießen mit Zeitangabe der Behandlungsdauer vorzulegen. Fällt der Status weg, da kein geeignetes Dokument vorgelegt oder eine Verlängerung nicht eingereicht wird, so ist der reguläre Beitrag zur Zahlung fällig.
VI. Ruhezeitmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Mitgliedes aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Mitgliedes ruht während der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Mitgliedes bleiben hiervon unberührt.
VII. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
- Die Mitgliederverwaltung des Studios ist per oben ausgewiesener E-Mail zu erreichen. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für das Mitglied zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
VIII. Zutrittsmedium
- Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium in Form eines Transponderarmbandes, welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
- Das Zutrittsmedium ist nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben.
- Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
IX. Personallose Zeiten
- Eine Nutzung des Studios während der personallosen Öffnungszeiten ist uneingeschränkt erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren sind berechtigt zwischen 6 Uhr und 21 Uhr zu trainieren. Im Übrigen wird auf die besonderen Hinweise zum Trainieren während der personallosen Öffnungszeiten verwiesen.
- Während der personallosen Öffnungszeiten findet weder eine Trainingsbetreuung, noch eine Trainingsaufsicht statt. Das Studio ist während dieser Zeit nicht mit Personal besetzt. Dies bedeutet, dass währenddessen weder eine Einweisung in die Nutzung und Bedienung von Geräten erfolgen kann, noch eine Aufsicht und Überwachung des Trainings durch das Studio erfolgt. Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle oder andere Notsituationen weder durch das Studio wahrgenommen werden, noch Hilfeleistungen und entsprechende Maßnahmen erfolgen oder initiiert werden. Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen sind in dem Studio ausgehängt. Der Sauna- und Wellnessbereich ist während der personallosen Zeiten geschlossen und das Betreten der entsprechenden Bereiche ist dem Nutzer zu diesen Zeiten untersagt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anlage auch im Rahmen der personallosen Nutzungszeiten nur vom Kunden höchstpersönlich genutzt werden darf. Personallose Öffnungszeiten sind: Montag – Freitag: 0:00 – 09:30, 12:30 – 15:00 und 21:30 – 0:00 Uhr, Samstag: ganztägig, Sonntag: 0:00 – 10:00, 12:30 – 17:00 und 19:30 – 0:00 Uhr
- Das Fitnessstudio verpflichtet sich die Trainingsfläche, den Eingangsbereich, die Notausgänge und den Kassenbereich durch Videokameras während der ausgewiesenen personallosen Zeiten, Ziff. IX Abs.2 der AGB, zu überwachen. Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung. Im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten. Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden. Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert. Das Mitglied wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16 -18, 77 DSGVO) informiert.
X. Sonstiges
- Die Nutzungsrechte des Mitgliedes aus dieser Vereinbarung sind nur mit Zustimmung der AMMERFIT & FT BOX GmbH & Co. KG in Textform übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung des Zutrittsmediums an einen nicht berechtigten Dritten, ist das Studio berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € geltend zu machen. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der das Studio zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt.
- Änderungen der Anschrift sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt hinsichtlich der Kontodaten, soweit das Mitglied dem Studio das SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.
- Im Übrigen gilt die ausgehängte Hausordnung.